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Über die Gesellschaft
Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet. Die Gesellschaft setzt die Tradition der 1894 in Berlin begründeten Internationalen Vereinigung für Vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre fort, die nach 1933 ihre Tätigkeit einstellte. Die Arbeitsgebiete sind die Auslandsrechtskunde und das Europarecht, die ethnologische und universalgeschichtliche Rechtsforschung, die angewandte Rechtsvergleichung, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen und die internationale Rechtsvereinheitlichung. Die Gesellschaft fördert diese Gebiete vor allem durch Anregung und Unterstützung von Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen, durch Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, durch Pflege des Kontakts mit Juristen und juristischen Organisationen des Auslands sowie durch Anregung und Unterstützung juristischer Studienaufenthalte im Ausland.
Die Gesellschaft verfügt über entsprechende Fachgruppen:
- Grundlagen (Methode, vergleichende Rechtsgeschichte und Rechtsethnologie)
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Europarecht
- Arbeits- und Sozialrecht